Auswirkungen des Corona-Virus - Hilfsmaßnahmen

Chemnitz, 13. März 2020

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Aufgrund zahlreicher Anfragen zu Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus möchten wir Sie über die aktuelle Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie bzw. für Finanzen informieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass seitens der KfW und der Bürgschaftsbank Sachsen noch eine Konkretisierung zur Umsetzung der entsprechenden Schritte erfolgen muss.

Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern.

Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und den ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht werden. Die Haftungsfreistellung soll bis zu 80% betragen.

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen. Das Entscheidungsprocedere der Bürgschaftsbanken sollen erleichtert werden.

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, sollen zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW aufgelegt werden. Dafür sollen die Haftungsfreistellungen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90 % betragen.

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Im Einzelnen:

Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. 

Ein Überblick über das Angebotsportfio finden Sie hier:

pdficon schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf

Kontakt:

Ivo Harzdorf
Tel. 0371/99-1200
Fax. 0371/99/1209
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