Konditionen 


Transparenz. Finanzielle Geschäftsbeziehungen sollten von gegenseitigem Vertrauen und Transparenz gekennzeichnet sein, sowie ein fortwährendes Geben und Nehmen ermöglichen. Nachfolgend finden Sie deshalb Eckpunkte für unser Engagement. Die detaillierten Beteiligungsgrundsätze stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

 offene Beteiligung: 

Der Geschäftsanteil dieser Beteiligungsform ist seitens der SC-Kapital auf maximal 49 Prozent Ihres Grund- bzw. Stammkapitals begrenzt. Die Gesellschafter behalten somit stets die Mehrheit am Unternehmen. Mindestens ein geschäftsführender Gesellschafter hält mindestens zehn Prozent der Stimm- und Kapitalrechte mittelbar oder unmittelbar. Die Laufzeit der offenen Beteiligung ist grundsätzlich nicht begrenzt. Laufzeiten zwischen 6 und 10 Jahren sind üblich. Für Ihr Unternehmen entstehen keine direkten Kapitalkosten. Die SC-Kapital partizipiert am Unternehmenserfolg Ihrer Gesellschaft. Dabei steht für uns die Reinvestition von Ertragsüberschüssen im Vordergrund. An Ausschüttungen partizipieren wir im Rahmen unserer Beteiligungsquote nach Beschluss Ihrer Gesellschafterversammlung. Bei der Veräußerung unserer Beteiligung steht Ihnen in der Regel das Vorkaufsrecht zu.

stille Beteiligung:

Die stille Beteiligung stellt durch die Art der Überlassung des Kapitals eine dem Kredit ähnliche Finanzierungsform dar. Rückzahlungsverpflichtungen bestehen erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit. I.d.R. bieten sich Laufzeiten von 8 bis 12 Jahren an, die Unternehmensziele zu erreichen und zu festigen. Ihr Vorteil hierbei ist, dass seitens der SC-Kapital auf bankübliche Sicherheiten verzichtet wird. Die Beteiligung wird mit einem Rangrücktritt versehen, sodass jenes Kapital, im Falle einer Krise, wie Eigenkapital wirkt.

In Abhängigkeit von Ihrem Unternehmenskonzept stellen wir das Beteiligungskapital in Teilbeträgen zur Verfügung, so dass Ihr finanzieller Spielraum mit Ihrem Unternehmen wächst.

Die jeweils passenden Konditionen werden in jedem Einzelfall in gemeinsamen Gesprächen festgelegt und orientieren sich an der zugrunde liegenden Unternehmenssituation sowie dem Beteiligungsanlass.

 Vergütung der stillen Beteiligung:

  •  einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1% des Beteiligungsbetrages
  •  vertragliche Vereinbarung des Beteiligungsentgeltes:
    • jährlicher Zins (fix) auf die Beteiligungshöhe
    • jährliche Gewinnbeteiligung in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg
    • die Vergütung ist im Rahmen des Betriebsausgabenabzuges für Körperschaftssteuer gewinnmindernd ansetzbar
  •  Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens